In Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser werden die Erben in drei Steuerklassen eingeteilt. Die Steuerklassen haben nichts mit den Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge zu tun und dürfen damit nicht verwechselt werden.
Besonders deutlich wird der Unterschied bei der Rechtsstellung des eingetragenen Lebenspartners. Im Sinne des Erbrechtes ist der Lebenspartner einem Ehegatten gleichgestellt und hat den gleichen gesetzlichen Erbanspruch. Im steuerrechtlichen Sinne gehört der Lebenspartner nachwievor der Steuerklasse III an und genießt demzufolge nicht gleichen steuerlichen Privilegien wie der Ehepartner.
Steuerklasse I:
- der Ehegatte (nicht Partner einer Lebensgemeinschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes !)
- die Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder) und Stiefkinder
- die Abkömmlinge der unter 2. genannten Personen (Enkel, Urenkel)
- Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen)
Steuerklasse II:
- Eltern und Großeltern (bei Schenkungen)
- Geschwister
- Geschwisterkinder (Nichten, Neffen)
- Stiefeltern
- Schwiegerkinder
- Schwiegerelten
- geschiedene Ehegatten
Steuerklasse III:
alle übrigen Erwerber (z.B. Pflegekinder, Partner einer Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft)
Persönliche Freibeträge
Je nach Steuerklasse des Erwerbes werden Freibeträge in unterschiedlicher Höhe gewährt. Die Freibeträge werden wom Wert des Vermögensanfalls abgezogen und nur der verbleibende Restwert unterliegt dem dafür geltenden Steuersatz.
Erwerber |
persönlicher Freibetrag |
Ehegatte |
307.000 Euro |
Kinder oder Enkel |
205.000 Euro |
übrige Personen der Steuerklasse I |
51.000 Euro |
Personen der Steuerklasse II |
10.300 Euro |
Personen der Steuerklasse III |
5.200 Euro |
Versorgungsfreibeträge
Dem überlebenden Ehepartner und Kindern bis 27 Jahre wird darüber hinaus ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt.
Erwerber |
Versorgungsfreibetrag |
Ehegatte |
256.000 Euro |
Kinder und Enkel (altersabhängig): |
|
bis zu 5 Jahren |
52.000 Euro |
5 bis 10 Jahre |
41.000 Euro |
10 bis 15 Jahre |
30.700 Euro |
15 bis 20 Jahre |
20.500 Euro |
20 bis 27 Jahre |
10.300 Euro |