Steuerklassen und Freibeträge
 
In Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser werden die Erben in drei Steuerklassen eingeteilt. Die Steuerklassen haben nichts mit den Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge zu tun und dürfen damit nicht verwechselt werden.

Besonders deutlich wird der Unterschied bei der Rechtsstellung des eingetragenen Lebenspartners. Im Sinne des Erbrechtes ist der Lebenspartner einem Ehegatten gleichgestellt und hat den gleichen gesetzlichen Erbanspruch. Im steuerrechtlichen Sinne gehört der Lebenspartner nachwievor der Steuerklasse III an und genießt demzufolge nicht gleichen steuerlichen Privilegien wie der Ehepartner.

Steuerklasse I:
  1. der Ehegatte (nicht Partner einer Lebensgemeinschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes !)
  2. die Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder) und Stiefkinder
  3. die Abkömmlinge der unter 2. genannten Personen (Enkel, Urenkel)
  4. Eltern und Großeltern (bei Erwerb von Todes wegen)
Steuerklasse II:
  1. Eltern und Großeltern (bei Schenkungen)
  2. Geschwister
  3. Geschwisterkinder (Nichten, Neffen)
  4. Stiefeltern
  5. Schwiegerkinder
  6. Schwiegerelten
  7. geschiedene Ehegatten
Steuerklasse III:

alle übrigen Erwerber (z.B. Pflegekinder, Partner einer Lebenspartnerschaft oder nichtehelichen Lebensgemeinschaft)


Persönliche Freibeträge
Je nach Steuerklasse des Erwerbes werden Freibeträge in unterschiedlicher Höhe gewährt. Die Freibeträge werden wom Wert des Vermögensanfalls abgezogen und nur der verbleibende Restwert unterliegt dem dafür geltenden Steuersatz.
 
Erwerber persönlicher Freibetrag
Ehegatte 307.000 Euro
Kinder oder Enkel 205.000 Euro
übrige Personen der Steuerklasse I 51.000 Euro
Personen der Steuerklasse II 10.300 Euro
Personen der Steuerklasse III 5.200 Euro
 
Versorgungsfreibeträge
Dem überlebenden Ehepartner und Kindern bis 27 Jahre wird darüber hinaus ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt.

 
Erwerber Versorgungsfreibetrag
Ehegatte 256.000 Euro
Kinder und Enkel (altersabhängig):  
bis zu 5 Jahren 52.000 Euro
5 bis 10 Jahre 41.000 Euro
10 bis 15 Jahre 30.700 Euro
15 bis 20 Jahre 20.500 Euro
20 bis 27 Jahre 10.300 Euro

 

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